DSGVO verbietet Zeigen von Tattoos mit Kindernamen und Geburtsdatum

Die persönlichen Daten von Kindern dürfen laut Datenschutz-Grundverordnung nicht mehr öffentlich zur Schau gestellt werden. Deswegen müssen nun Tattoos verhüllt oder entfernt werden. Wenn man dies nicht macht, drohen empfindliche Geldstrafen.

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